VERGÜTUNG

Als freie und unabhängige Rentenberaterin arbeite ich gegen Honorar und leider nicht, wie manche Beratungsstellen, ehrenamtlich oder gegen eine Mitgliedsgebühr.

Ich bin ein Organ der Rechtspflege und bin gesetzlich verpflichtet, die Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) zu berechnen. Die Gesamtkosten richten sich nach den Anforderungen, den Ansprüchen und dem damit verbundenen zeitlichen Aufwand, jedoch mit gesetzlichen Höchstgrenzen.

Kommen Sie zu einem Beratungsgespräch in meine Kanzlei. In diesem Gespräch kann ich feststellen, um welche Themen es für Sie geht und welchen voraussichtlichen Umfang die Beratung und Leistung einnehmen wird.


Besitzen Sie eine Rechtschutzversicherung?

Gerne kläre ich die jeweilige Deckungszusage für Sie ab. Bedenken Sie jedoch, dass eine Rechtschutzversicherung in der Regel erst ab dem Klageweg Kosten erstattet. Die vorher anfallenden Gebühren für Beratung, Anträge und Widersprüche muss ich dem Mandanten selbst in Rechnung stellen.

Erstberatung

Für eine Erstberatung erhalten Sie eine Rechnung über 150 Euro (inkl. MwSt.). Hierfür stehe ich Ihnen solange zur Verfügung, bis Ihre Fragen beantwortet sind. Erfahrungsgemäß unterhalten wir uns rund 45 bis 60 Minuten.

 

 

Steuerlicher Hinweis:

Die Finanzämter erkennen Rechtsberatungs- und Prozesskosten sowie an Rentenberater gezahlte Honorare, die im Zusammenhang mit Ansprüchen aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder aus privaten Rentenversicherungen sowie aus der betrieblichen Altersversorgung stehen, als Werbungskosten an.
BdF IV B 5-S 2255-357/97 vom 20.11.1997