Service für Anwälte & Steuerberater

Das Ergebnis eines Statusfeststellungsverfahrens wirkt sich oft auf angrenzende Bereiche des Selbstständigen oder Geschäftsführers aus. Gerade bei Jungunternehmern oder Existenzgründern, die noch nicht auf gesicherten Beinen stehen, wirkt sich die Entscheidung der Befreiung aus der Rentenversicherungspflicht aus auf den Schutz einer möglichen Arbeitslosigkeit und den Kranken- und Pflegeversicherungsschutz.

Im Rahmen des neuen Versorgungsausgleichsrechts müssen Ihre Mandanten künftig Entscheidungen zu ihrer Zielversorgung treffen und dürfen dabei das Thema Erwerbsminderung und Hinterbliebenenschutz nicht aus den Augen verlieren. Ein Anrecht in der gesetzlichen Rentenversicherung kann durchaus im Einzelfall sinnvoll sein – dabei ist die bisherige Hauptversorgung zu prüfen.


Anrechte auf Hinterbliebenenversorgung, Berücksichtigung von Hinzuverdiensten, Wahl der richtigen Gesellschaftsform mit Auswirkung auf die Sozialversicherungspflicht, Gestaltung von Dienstverträgen und Satzungen aus sozialversicherungsrechtlicher Sicht – hier konkurrieren oft steuerrechtliche und sozialrechtliche Zielsetzungen. In gemeinsamer Abstimmung kann für den Mandanten ein optimales Konzept erarbeitet werden, dass alle erforderlichen Facetten enthält.


Die Zusammenarbeit mit Anwälten und Steuerberatern hat sich bewährt.
Mit einigen Kanzleien arbeite ich seit vielen Jahren vertrauensvoll und erfolgreich zusammen.